Gebühren
Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeiten erfolgt grundsätzlich nach dem für alle zugelassenen Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die konkret anfallenden Gebühren ergeben sich aus dem Gegenstandswert und der Art, Schwierigkeit und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. In geeigneten Fällen kann nach Absprache eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Der Stundensatz liegt derzeit bei 150,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Einzelheiten können im Beratungsgespräch geklärt werden.
Die Erstberatung kostet unabhängig von der Dauer für Privatpersonen (Verbraucher) je nach Umfang und Dauer maximal 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei einer anschließenden Beauftragung mit der Vertretung werden die Kosten für die Erstberatung angerechnet.
Bei bestehender Rechtschutzversicherung übernehmen wir gerne die Einholung einer Deckungszusage und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, für die Beratung und außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe zu beantragen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, dass Sie Prozess- bzw. Verfahrungskostenhilfe erhalten. Hierüber informieren wir Sie gerne.